Arbeitssicherheit
Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV 2 und ASiG
In den letzten Jahren hat sich die Gesetzeslage im Arbeitsschutz stark verändert.
Neue Gesetze sind hinzugekommen
(Betriebssicherheitsverordung), andere weggefallen (viele
berufsgenossenschaftliche Verordnungen), weitere sind geändert
worden (Gefahrstoffverordnung).
Hier helfen wir dem Unternehmer bei der praxisnahen Umsetzung
und Erfüllung der Verordnungen und Gesetze, um seiner
Verantwortung seinen Mitarbeitern und dem Gesetzgeber gegenüber
gerecht zu werden.
Der Umfang unserer Dienstleistung ergibt sich aus dem
Arbeitssicherheitsgesetz (Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
Fachkräfte für Arbeitssicherheit). § 6: Aufgaben der
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie der DGUV 2 (Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2).
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Betriebsbegehungen: Begutachtung/Überprüfung unter anderem von:
- Flucht- und Rettungswegen
- Brandschutz/Feuerlöscheinrichtungen
- Erste-Hilfe-Ausstattung und -Ausbildung
- sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen und Anlagen
- persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Gestaltung von Produktions- und Büroarbeitsplätzen (Arbeitsplatzergonomie)
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Erstellung von Brand- und Notfallplänen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Prüf- und Wartungslisten
- Erstellung von Schulungsunterlagen
- Durchführung der Gefährdungsanalysen nach dem ArbSchG
- Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Bei Bedarf Erstellung von Gefahrstoffkatastern gemäß GefStoffV
- Bei Bedarf Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß GefStoffV
- Bei Bedarf Durchführung von Messungen wie z.B. Beleuchtungs- und Lärmmessung
- Gestellung des Brandschutzbeauftragten
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